UMZUG MIT DEM JOBCENTER
Sie sind Empfänger von Hartz 4 Leistung - auch Arbeitslosengeld II - über das Jobcenter und müssen umziehen? Wir erstellen Ihnen hierfür einen Kostenvoranschlag, den Sie dem Jobcenter zur Beantragung der Übernahme der Umzugskosten vorlegen können.
Beim Jobcenter können Sie einen Antrag auf Finanzierung Ihres Umzuges stellen, dafür müssen jedoch ein paar Bedingungen erfüllt sein.
Grundsätzlich muss ein Hartz IV - Empfänger alles schriftlich nachweisen, wenn er außergewöhnliche Mittel beansprucht, dazu zählt auch ein Umzug.. Dazu gehört auch ein Umzug. Alle Anträge auf Leistungen i.R. von Hartz IV müssen beim Jobcenter am aktuellen Wohnort beantragt werden.
WANN ÜBERNIMMT DAS JOBCENTER DIE KOSTEN FÜR EINEN UMZUG?
In folgenden Fällen übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kosten bei einem freiwilligen Umzug:
+ Wohnung wurde durch den Vermieter gekündigt
+ Arbeitsplatz in einer anderen Gemeinde oder Stadt
+ Familienzuwachs
+ Trennung / Scheidung von Lebens-/Ehepartner
+ Schimmelbefall in der Wohnung
+ Auszug aus der elterlichen Wohnung
Planen Sie Ihren Umzug erst nachdem Sie die Genehmigung vom Jobcenter erhalten haben.
Grundsätzlich hat ein Hartz IV Empfänger nur Anpruch auf einen selbst organisierten Umzug.
BEZAHLT DAS JOBCENTER AUCH EIN UMZUGSUNTERNEHMEN?
Es gibt mehrere Regelungen um einen Umzug durch ein Umzugsunternehmen auch bei Arbeirtslosigkeit zu ermöglichen, z.B. bei
+ Krankheit
+ Behinderung
+ Hohes Alter
In der Regel bezahlt das Jobcenter ein Umzugsunternehmen, wenn Sie nicht in der Lage sind, ihrem Umzug selbstständig durchzuführen. Dies müssen z.B. mittels ärztlichem Attest oder Bescheinung der Krankenkasse nachgewiesen werden. Lassen Sie sich die Kostenübernahme vor Beauftragung eines Umzugsunternehmens bestätigen.
Kostenloses Angebot für das Jobcenter:
Dem Jobcenter müssen Sie mindestens drei verschiedene Angebote vorlegen. Stellen Sie sicher, dass jedes Angebot nicht nur die Kosten für den Transport, sondern auch De- und Remontage der Möbel enthält. Die Kosten für eine Grundreinigung der neuen und der alten Wohnung werden ggfls. auch erstattet.
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